Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- JurPC
UWG § 4 Nr. 4, § 5; PAngV § 1 Abs. 6
Werbung für DSL-Internetzugang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtung des Transparenzgebotes im Verbraucherinteresse; Verdacht der unlauteren Werbung eines Internet-Zugangs-Provider hinsichtlich des Abschlusses von DSL-Internetzugangsverträgen; Wettbewerbswidrigkeit auf Grund fehlender Angebotserläuterungen auf der Angebotsseite; ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 4; UWG § 5; PAngV § 1 Abs. 6
Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung gegenübrer Endverbrauchern für den Abschluss eines DSL-Internetzugangsvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.08.2004 - 416 O 157/04
- LG Hamburg, 22.10.2004 - 416 O 157/04
- OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
- OLG Hamburg, 29.04.2005 - 8 W 64/05
Papierfundstellen
- K&R 2005, 573
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
(a) Die Antragstellerin spricht damit die speziellen Unlauterkeitstatbestände an, die unter Geltung des UWG a. F. ihre Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Werbeformen für Kopplungsangebote erfahren haben (BGH GRUR 1999, 261 - Handy-Endpreis, GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM, WRP 1999, 509 - Handy für 1 DM) und die jetzt in § 4 Nr. 4 UWG geregelt sind. - BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
Eine die Eindeutigkeit der Aussage wieder herstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung in den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH a. a. O. - Handy für 0, 00 DM, BGH GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor). - BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00
Preis ohne Monitor
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
Eine die Eindeutigkeit der Aussage wieder herstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung in den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH a. a. O. - Handy für 0, 00 DM, BGH GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00
Computerwerbung II
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
Eine die Eindeutigkeit der Aussage wieder herstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung in den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH a. a. O. - Handy für 0, 00 DM, BGH GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor). - BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97
Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
(a) Die Antragstellerin spricht damit die speziellen Unlauterkeitstatbestände an, die unter Geltung des UWG a. F. ihre Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Werbeformen für Kopplungsangebote erfahren haben (BGH GRUR 1999, 261 - Handy-Endpreis, GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM, WRP 1999, 509 - Handy für 1 DM) und die jetzt in § 4 Nr. 4 UWG geregelt sind. - BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97
übertriebenes Anlocken
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
(a) Die Antragstellerin spricht damit die speziellen Unlauterkeitstatbestände an, die unter Geltung des UWG a. F. ihre Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Werbeformen für Kopplungsangebote erfahren haben (BGH GRUR 1999, 261 - Handy-Endpreis, GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM, WRP 1999, 509 - Handy für 1 DM) und die jetzt in § 4 Nr. 4 UWG geregelt sind.
- OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
Abgrenzung einer echten von einer unechten Abschnittsfinanzierung im Rahmen eines …
Eine andere Einschätzung rechtfertigt sich nicht dadurch, dass nunmehr die Anschlussfinanzierung mit der Beklagten zustande kam (vgl. Entscheidung des Senats vom 13. Oktober 2004, 3 U 173/04, dort zu II.1.). - OLG Hamburg, 06.09.2006 - 5 U 159/05
Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen die Preisangabepflicht bei der blickfangmäßigen …
c) Die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des 3.Senats des HansOLG zum Aktz. 3 U 173/04 rechtfertigt keine andere Beurteilung ( Anlage B 2 ).