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   OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04   

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https://dejure.org/2005,4830
OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04 (https://dejure.org/2005,4830)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2005 - 3 U 173/04 (https://dejure.org/2005,4830)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 3 U 173/04 (https://dejure.org/2005,4830)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • JurPC

    UWG § 4 Nr. 4, § 5; PAngV § 1 Abs. 6
    Werbung für DSL-Internetzugang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung des Transparenzgebotes im Verbraucherinteresse; Verdacht der unlauteren Werbung eines Internet-Zugangs-Provider hinsichtlich des Abschlusses von DSL-Internetzugangsverträgen; Wettbewerbswidrigkeit auf Grund fehlender Angebotserläuterungen auf der Angebotsseite; ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 5; ; PAngV § 1 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4; UWG § 5; PAngV § 1 Abs. 6
    Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung gegenübrer Endverbrauchern für den Abschluss eines DSL-Internetzugangsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2005, 573
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
    (a) Die Antragstellerin spricht damit die speziellen Unlauterkeitstatbestände an, die unter Geltung des UWG a. F. ihre Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Werbeformen für Kopplungsangebote erfahren haben (BGH GRUR 1999, 261 - Handy-Endpreis, GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM, WRP 1999, 509 - Handy für 1 DM) und die jetzt in § 4 Nr. 4 UWG geregelt sind.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
    Eine die Eindeutigkeit der Aussage wieder herstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung in den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH a. a. O. - Handy für 0, 00 DM, BGH GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
    Eine die Eindeutigkeit der Aussage wieder herstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung in den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH a. a. O. - Handy für 0, 00 DM, BGH GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
    Eine die Eindeutigkeit der Aussage wieder herstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung in den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH a. a. O. - Handy für 0, 00 DM, BGH GRUR 2000, 911 - Computerwerbung I, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
    (a) Die Antragstellerin spricht damit die speziellen Unlauterkeitstatbestände an, die unter Geltung des UWG a. F. ihre Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Werbeformen für Kopplungsangebote erfahren haben (BGH GRUR 1999, 261 - Handy-Endpreis, GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM, WRP 1999, 509 - Handy für 1 DM) und die jetzt in § 4 Nr. 4 UWG geregelt sind.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04
    (a) Die Antragstellerin spricht damit die speziellen Unlauterkeitstatbestände an, die unter Geltung des UWG a. F. ihre Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Werbeformen für Kopplungsangebote erfahren haben (BGH GRUR 1999, 261 - Handy-Endpreis, GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM, WRP 1999, 509 - Handy für 1 DM) und die jetzt in § 4 Nr. 4 UWG geregelt sind.
  • OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05

    Abgrenzung einer echten von einer unechten Abschnittsfinanzierung im Rahmen eines

    Eine andere Einschätzung rechtfertigt sich nicht dadurch, dass nunmehr die Anschlussfinanzierung mit der Beklagten zustande kam (vgl. Entscheidung des Senats vom 13. Oktober 2004, 3 U 173/04, dort zu II.1.).
  • OLG Hamburg, 06.09.2006 - 5 U 159/05

    Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen die Preisangabepflicht bei der blickfangmäßigen

    c) Die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des 3.Senats des HansOLG zum Aktz. 3 U 173/04 rechtfertigt keine andere Beurteilung ( Anlage B 2 ).
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